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Politische Daten der Wahlen

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Parlamentswahlen
Termin der nächsten Wahl: 
2012
Wahlmodus: 

Rumänien ist in 42 Wahlbezirke eingeteilt entsprechend der 41 Landkreise und der Hauptstadt Bukarest. Für die Wahlen vom 2008 wurde zum ersten Mal ein 43. Wahlbezirk für die Auslandsrumänen geschaffen. In jedem Wahlbezirk gibt es mehrere so genannte Wahlkollegien wobei das Vetretungsverhältnis von durchschnittlich 70.000 Einwohner pro Abgeordnetem bzw. von 160.000 Einwohnern pro Senatsmitglied gilt.
Die 137 Mitglieder des Senats, der oberen Parlamentskammer, werden alle vier Jahre in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Dabei kommt ein Mehrheitswahlrecht zur Anwendung, wobei eine 5%-Hürde gilt bzw. die Platzierung auf dem ersten Platz in drei Kollegien.
Die 334 Mitglieder der Abgeordnetenkammer, der unteren Parlamentskammer, werden alle vier Jahre in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Dabei kommt ein Mehrheitswahlrecht zur Anwendung, wobei eine 5%-Hürde gilt bzw. die Platzierung auf dem ersten Platz in sechs Kollegien.
Die 18 staatlich anerkannten Minderheiten haben das Anrecht auf je einen Vertreter in der Abgeordnetenkammer.
Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht besitzen alle Staatsbürger ab dem vollendeten 23. Lebensjahr für die Abgeordnetenkammer bzw. 33. Lebensjahr für den Senat.

Präsidentschaftswahlen
Termin der nächsten Wahl: 
2014
Wahlmodus: 

Der Staatspräsident wird von den rumänischen Staatsbürgern für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine einfache Mehrheit erreicht, kommt es zu einer Stichwahl, bei der zwischen den zwei bestplatzierten Kandidaten entschieden wird.

Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht gilt für jeden rumänischen Staatsbürger ab dem 35. vollendeten Lebensjahr.

Kommunalwahlen
Termin der nächsten Wahl: 
2012
Wahlmodus: 

Die 55 Mitglieder des Gemeinderates (Gemeinderäte) werden alle vier Jahre in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Dabei kommt ein Verhältniswahlrecht zur Anwendung.
Gleichzeitig werden auch die Mitglieder der  sechs Bukarester Bezirksräte nach demselben Verhältniswahlrecht gewählt.

Der Oberbürgermeister sowie die sechs Bezirksbürgermeister  werden gleichzeitig direkt gewählt, wobei eine Stichwahl organisiert wird, wenn keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit erzielt.

Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht besitzen alle Staatsbürger ab dem 23. vollendeten Lebensjahr.