Die 55 Mitglieder des Gemeinderates (Gemeinderäte) werden alle vier Jahre in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Dabei kommt ein Verhältniswahlrecht zur Anwendung.
Gleichzeitig werden auch die Mitglieder der sechs Bukarester Bezirksräte nach demselben Verhältniswahlrecht gewählt.
Der Oberbürgermeister sowie die sechs Bezirksbürgermeister werden gleichzeitig direkt gewählt, wobei eine Stichwahl organisiert wird, wenn keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit erzielt.
Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht besitzen alle Staatsbürger ab dem 23. vollendeten Lebensjahr.