Die 450 Abgeordneten der Staatsduma werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt (bis 2011 dauerte deren Legislatur 4 Jahre). Dabei kommt ein Verhältniswahlrecht zur Anwendung, wobei offiziell eine 5%-Hürde gilt (bei der Wahl 2011 galt es noch die 7%-Hürde). 2009 wurde entschieden, dass Parteien mit 6 – 7% der Stimmen das Recht auf 2 Vertreter in der Staatsduma haben, Parteien mit 5 – 6% der Stimmen das Recht auf einen Vertreter in der Staatsduma.
Die Abgeordneten des Föderationsrats als Vertreter der 83 russischen Regionen wurden bis 2011 entweder von regionalen Parlamenten für die Dauer der jeweiligen Legislatur entsandt oder von Vorsitzenden der regionalen Regierungen ernannt. Pro Region gab es 2 Vertreter.
Seit 2011 müssen alle Föderationsräte - laut der Gesetzesinitiative von Präsident Medwedew - Mitglieder regionaler Parlamente sein.
Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht besitzen alle Staatsbürger ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.