Die 90 Abgeordneten des Nationalrats werden alle 4 Jahre in einer allgemeinen, freien und gleichen Wahl gewählt. Es kommt das Mehrheitsverhältniswahlrecht zur Anwendung, wobei eine 4%-Hürde gilt.
Die 40 Mitglieder des Staatrats werden alle 5 Jahre gewählt. Darunter sind je 4 Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Bauern, der Gewerbetreibenden und der selbstständigen Berufe, 6 Vertreter nichtkommerzieller Aktivitäten sowie 22 Lokalvertreter. Die Vertreter dieser Gruppen wählen die 40 Mitglieder des Staatrates.
Die staatlich anerkannten Minderheiten haben das Recht auf einen Vertreter im Nationalrat. Zwei Abgeordnete des Nationalrates in Slowenien repräsentieren also die nationalen Minderheiten der Ungarn und der Italiener.
Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.