Präsident Medwedew hat einen Gesetzentwurf über die Senkung der Altersgrenze für öffentlich Bedienstete von 65 auf 60 Jahre in die Staatsduma eingebracht. Nach dem vollendeten 60. Lebensjahr darf ein Amtsinhaber maximal noch weitere 5 Jahre im öffentlichen Dienst bleiben, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Die Änderung bezieht sich nicht auf die Inhaber hoher staatlicher Posten, die in der Verfassung und in föderalen Gesetzen erwähnt werden (z.B. Präsident, Premier, Botschafter, Minister, Vorsitzender der Staatsduma, Vorsitzender des Föderationsrats etc.), denn diese Amtsinhaber gelten nicht als „öffentlich Bedienstete“. Premier Putin, der 2012, bei der nächsten Präsidentschaftswahl, 60 wird, stehen somit keine Hindernisse wegen der Altersgrenze im Wege. (veröffentlicht 16.06.2010) | |
| Quelle: | www.rg.ru, 16.06.10; www.gzt.ru |
| Zuordnung Land: | Russland |
| Thema: | Blick ins Rathaus |












