Anpassung des Stadtstatuts an die föderale Gesetzgebung
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Die Moskauer Stadtduma hat gestern in der ersten Lesung die Änderungen zum Stadtstatut gebilligt, die auf die Notwendigkeit der Anpassung an die geänderte föderale Gesetzgebung zurückzuführen sind. Die Änderungen betreffen die Einführung jährlicher Rechenschaftsberichte des Bürgermeisters vor der Stadtduma, die Regelungen zur Entsendung eines Stadtvertreters in den Föderationsrat (die russische Regionenvertretung) sowie Details zu Amtsenthebungsverfahren. (veröffentlicht 01.07.2010) | |
| Quelle: | Twerskaja 13, Seite 2 |
| Zuordnung Land: | Russland |
| Thema: | Blick ins Rathaus |












