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Beschwerden blinder Mitbürger

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Aufgrund der Beschwerden blinder Mitbürger hat die Stadt Zagreb eine Verordnung erlassen, nach der Gastwirte Tische nicht direkt an die Außenseite von Gebäuden anlehnen dürfen. Grund hierfür ist, dass sich die Blinden an den Gebäudewänden orientieren. Im Gegenzug können die Gastwirte aber Tische an nahe gelegenen Parkplätzen zum Vorzugspreis aufstellen.


(veröffentlicht 27.07.2010)
Quelle:Novi list, Seite 15
Zuordnung Land:Kroatien
Thema:Soziales/Gesundheit