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Illegale Gebührenerhebung fürs Parken

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Das Verfassungsgericht stellte in seinem Urteilsspruch vom 10. Dezember fest, dass die durch die städtischen Behörden erhobenen Parkgebühren illegal seien, weil diese den Vorschriften der Verfassung widersprechen, durch die die Erhebung der Gebühren geregelt wird. Leider ändert dies nichts an der Situation der Autofahrer. Für das Parken werden sie ohnehin weiter zahlen müssen. Der Gerichtshof gab dem polnischen Parlament ein Jahr Zeit für die Änderung der verfassungswidrigen Vorschriften. Sollten die Vorschriften bis dahin nicht geregelt werden, so werden die Autofahrer von Rechts wegen für das Parken nicht zahlen müssen. Die bereits erhobenen Gebühren werden jedoch nicht zurückerstattet. Gazeta Wyborcza, Seite 1 11.12.2002

(veröffentlicht 10.12.2002)
Zuordnung Land:Polen
Thema:Infrastruktur